Gut Ding will Weile haben! Nach einer anstrengenden Ernte, in denen die Kartoffeln das erste Mal das Licht erblickt haben, befördern wir einen Großteil der riesigen Erntemengen in Deutschland in die wiederum kalten und dunklen Kartoffelläger, um sie haltbar zu machen. Die Keimruhe, die sich bei Kartoffeln nach der Ernte einstellt, dauert je nach Anbauvorrausetzungen und Sorteneigenschaften bis zu 10 Wochen.
Das Wetter, das wir bekanntlich nicht beeinflussen können, hat Einfluss auf die Keimruhe. Erinnerst du dich an den letzten warmen Sommer? Kaum Regen, kaum Phytophthora. Hast du da schon an den kalten Winter und das Lagern der Kartoffeln gedacht? Als die Knollen auf dem Roder lagen, konnte man es einigen bereits ansehen - das physiologisch hohe Alter im Vergleich zu den Vorjahren! Spätestens da war dir wohl klar: das wird ein unruhiger Winter für mich, denn ich muss meine Kartoffeln unterstützen und ständig kontrollieren!
Die Sorten haben einen großen Einfluss auf die Keimfreudigkeit. Achte bereits bei der Sortenwahl auf die Einstufung der Keimfreudigkeit. Dies ist das erste Kriterium, das du dir überlegen solltest, wenn deine Ware erst im darauf folgenden Frühjahr im leckeren Kartoffelsalat oder aber als Pellkartoffel zum Spargel gereicht werden soll. Bevorzugst du Grünkohl mit Kartoffeln, so muss die Keimruhe nicht allzu lang sein…
Auch wir kennen das – wenn wir zum Beispiel der Grippe ausgeliefert sind, hilft nur eins: ab ins Bett und sich schonen! Die Kartoffeln brauchen es kalt, um in die sogenannte Zwangsruhe zu kommen. Als Zwangsruhe bezeichnet man den Zustand, in den man die Kartoffeln versetzen kann, wenn die natürliche Keimruhe bereits gebrochen ist. Da gibt es nur zwei Möglichkeiten: Kaltlagerung oder der Einsatz von Keimhemmungsmitteln.
Das Thema Rückstände ist in aller Munde. Ein Hinweis, der auf Kartoffelsäcken zu finden ist: „Nach der Ernte behandelt“ führt häufig zu Irritationen. Aber was bedeutet dieser Satz eigentlich? Kein Verbraucher möchte scheinbar wissen, womit seine Nahrungsmittel behandelt sind. Oder warum schockiert dieser Satz?
Vermutlich ist es eher die Unwissenheit, die uns umtreibt und da klingt das Wort BEHANDELT eher negativ. Immer wieder hören wir von der steigenden Produktion von Bio-Nahrungsmitteln und dem Verzicht auf Pflanzenschutzmittel. Auch von Rückständen ist oft die Rede, die in und auf den Nahrungsmitteln zu finden sind. Gibt es denn nicht eine harmonische Wirkstoff-Kombination oder sogar Produkte, die keine Rückstände hinterlassen? Doch, die gibt es!
In Deutschland gibt es hohe Standards, die unter anderem in der Rückstands-Höchstmengen-Verordnung geregelt sind. Bis heute heißt der Standard der chemischen Keimhemmung Chlorpropham, abgekürzt CIPC. Aber wie lange noch?
Wie in vielen anderen Bereichen ist auch der Keimhemmungsmittelsektor und dabei CIPC aufgrund der Zulassung endlich. Die EU Kommission hat bereits entschieden, die Zulassung für den Wirkstoff CIPC nicht zu verlängern. Konkrete Daten zum Abverkauf und Aufbrauch für die CIPC-haltigen Produkte für Deutschland gibt es ebenfalls bereits. Im Januar 2020 endet die Abverkaufsfrist und im Oktober 2020 endet die Aufbrauchfrist aller CIPC haltigen Produkte! Somit ist klar: die kurzfristige Zukunft muss ohne diesen Wirkstoff auskommen.
Bislang gab es für CIPC behandelte Kartoffeln eine Deklarationsfrist - eben diesen oben genannten Satz: Nach der Ernte behandelt! Denn ja! Es ist eine Nacherntebehandlung und ja CIPC hinterlässt einen Rückstand (nicht nur auf den Knollen, sondern auch im Lager) und deshalb gibt es für diesen Wirkstoff die Kennzeichnungspflicht. Das gilt aber im Übrigen auch für andere Kulturen und andere Wirkstoffe wie z.B. Zitrusfrüchte… auch auf diesen Verpackungen steht, womit beziehungsweise dass sie nach der Ernte behandelt worden sind. Ist es denn nicht besser zu wissen mit was, als keine Klarheit zu haben?
Ja! Auch in der Keimhemmung gibt es dank der Forschung und Entwicklung der Pflanzenschutzindustrien Produkte, die dieser Deklarationspflicht nicht unterliegen, weil sie entweder nicht nach der Ernte angewendet werden (so der Einsatz mit dem Wirkstoff Maleinsäurehydrazid, der bereits auf dem Feld appliziert wird) oder aber zum Beispiel ätherische Öle, wie Grüne-Minze-Öl, das keinen gesetzlich definierten Rückstand hat. Das heißt neben ausschliesslich gekühlten Kartoffeln (also jene, die gar nicht mit Keimhemmungsmitteln behandelt sind oder aber nur auf dem Feld) gibt es Alternativen, die dieser Deklarationspflicht nicht unterliegen, aber sie sind neu und deswegen noch nicht in aller Munde!
Tja, gute Frage, nächste Frage… Viele alte Läger haben bereits Erfahrungen teils über Jahre mit dem Wirkstoff CIPC gemacht, d.h. auch hier muss eine Lösung her, denn CIPC ist sehr sehr haltbar… die EU arbeitet gemeinsam mit der Task Force für CIPC an einer Lösung. Sobald es hierzu Infos gibt, teilen wir sie dir auch hier in unserem Blog mit!
Schau dir das neue Lager unten an. Das sollte kein CIPC mehr sehen, damit es sauber bleibt! Beschäftige dich mit den Alternativen, die es gibt schon in der nächsten Saison bzw. in unserem nächsten Artikel stellen wir dir die Wirkstoffe vor, die noch oder neu auf dem Markt sind.